Der Kreistag Erding ist das oberste politische Entscheidungsgremium des Landkreises, bestehend aus dem Landrat und 60 ehrenamtlichen Kreisräten, die alle sechs Jahre direkt von den Einwohnern gewählt werden. Er legt die Grundsätze für die Kreisverwaltung fest, beschließt den Haushalt, erlässt Satzungen und entscheidet über wichtige Angelegenheiten wie Schulen, Kreisstraßen, Sozialhilfe, Jugendhilfe und Katastrophenschutz. Er hat weitreichende Befugnisse bei der Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Erding.
Beispiele für Zuständigkeiten
Bildung:Trägerschaft weiterführender Schulen und Berufsschulen.
Infrastruktur:Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, Förderung des ÖPNV.